Modernisierung der Besoldung beim Bund (BesStMG)

 

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Modernisierung der Besoldung beim Bund

Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes - Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG vom 2. Dezember 2019 BGBl. I S. 2053) und in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten, hat der Bundesinnenminister ein weiteres Reformvorhaben umsetzen können. Mit einem Artikelgesetz wurden mehrere Gesetze geändert. Die Regierungsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag zu einem modernen und attraktiven öffentlichen Dienst bekannt, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgaben gut, zuverlässig und effizient erledigt. Eine verstärkte Nachwuchsgewinnung soll den Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe voranbringen. Für die Bundeswehr wollten die Koalitionspartner die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht gestalten sowie die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen Belastungen besser ausgleichen.

Das Besoldungs-, Umzugskosten- und Versorgungsrecht des Bundes wurde an die geänderten Anforderungen des öffentlichen Dienstes besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung anzupassen. Dafür wurden die Besoldungsstrukturen – für Beamte, Bereiche der Bundeswehr sowie des Zollswettbewerbsgerecht gestaltet und strukturelle Verbesserungen und Erhöhungen von Stellenzulagen, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und Personalbindung, die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft sowie die Übertragung der rentenrechtlichen Regelung zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht vorgenommen. Im Einzelnen erfolgen in dem Artikelgesetz allein im Beamtenbereich Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Bundesumzugskostengesetzes, des Versorgungsrücklagegesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes sowie in den weiteren dienstrechtlichen Vorschriften Änderungen der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher, der Bundeslaufbahnverordnung, der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung, der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, der Erschwerniszulagenverordnung, der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung, der Bundesleistungsbesoldungsverordnung, der Auslandszuschlagsverordnung oder der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften.

Das Gesetz hat folgende Verbesserungen vorgenommen:
- Anpassung von Stellenzulagen,
- Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung/-bindung,
- Umgestaltung des Familienzuschlags,
- Anpassung der Auslandsbesoldung an geänderte Rahmenbedingungen,
- Reform der Bundesbesoldungsordnung B,
- Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft,
- Erhöhung des zentralen Vergabebudgets der Leistungsbesoldung: Attraktive Fortentwicklung des Umzugskostenrechts, - Verschiebung des Entnahmebeginns aus dem Versorgungsfonds des Bundes,
- Dynamischere Verrechnung von Einmalbeträgen bei Anwendung der Anrechnungsregelungen des Beamtenversorgungsrechts.

Mehr Informationen zum BesStMG finden Sie unter www.besoldungstabelle.de.


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Red UT RUS 2021 20210322

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