Niedersachsen: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte 01.03.2021

 

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Niedersachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Niedersachsen hat das Bundesbesoldungsgesetz ins Landesrecht überführt (mit marginalen Änderungen).

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf die Landesbeamten

Das Land Niedersachsen hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 1,6 Prozent mindestens 100 Euro (1.3.2019), 3,2 Prozent (1.3.2020) und 1,4 Prozent (1.3.2021). Die Bezüge der Anwärter wurden jeweils zum 01.03.2019 sowie zum 01.03.2020 um 50 Euro angepasst.

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-niedersachsen.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.03.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.03.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem berücksichtigungsfähigem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,67 Euro für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 341,40 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5

In der Besoldungsgruppe A 5 erhöht sich der Familienzuschlag
1. in Stufe 2 für das berücksichtigungsfähige Kind um 5,11 Euro
2. in Stufe 3 und den folgenden Stufen sowie in den Fällen des § 35 Abs. 3
a) für das erste berücksichtigungsfähige Kind 5,11 Euro
b) für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind 15,34 Euro

 

Besoldungstabelle B – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allgemeine Stellenzulagen – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


 

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