Besoldungsgesetz des Landes Hamburg: Anlage 4

 

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Hamburg:

Anlage 4 Besoldungsordnung W

Besoldungsgruppe W 1
Professorin oder Professor als Juniorprofessorin oder Juniorprofessor1)

Fußnoten
1) Nach § 18 HmbHG an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule.

Besoldungsgruppe W 2
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer
- der Fakultät einer Hochschule gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 HmbHG -

Kanzlerin oder Kanzler
- der Hochschule für bildende Künste Hamburg -
- der Hochschule für Musik und Theater Hamburg -

Professorin oder Professor an einer Hochschule im Sinne des § 1 Absatz 1 HmbHG1)

Körperschaftsbeamtinnen und -beamte:

Geschäftsführerin oder Geschäftsführer der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf

Fußnoten
1) Soweit nicht nach Maßgabe des Stellenplans in der Besoldungsgruppe W 3.

Besoldungsgruppe W 3
Dekanin oder Dekan
- der Fakultät einer Hochschule gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 HmbHG-

Kanzlerin oder Kanzler
- der Universität Hamburg -
- der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg -
- der Technischen Universität Hamburg-Harburg -
- der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung -

Präsidentin oder Präsident
- der Universität Hamburg -
- der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg -
- der Hochschule für bildende Künste Hamburg -
- der Hochschule für Musik und Theater Hamburg -
- der Technischen Universität Hamburg-Harburg -
- der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung -
- der Hochschule der Polizei Hamburg -

Professorin oder Professor an einer Hochschule im Sinne des § 1 Absatz 1 HmbHG1)

Vizepräsidentin oder Vizepräsident
- der Universität Hamburg -
- der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg -
- der Hochschule für bildende Künste Hamburg -
- der Hochschule für Musik und Theater Hamburg -
- der Technischen Universität Hamburg-Harburg -
- der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung -

Körperschaftsbeamtinnen und -beamte:

Dekanin oder Dekan der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

Fußnoten
1) Soweit nicht nach Maßgabe des Stellenplans in der Besoldungsgruppe W 2.


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