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Mit der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 durch die
Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, sind die
gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern verändert worden.
Seitdem können Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und
Beamten eigenständig gestalten.
Die Besoldung der
- Beamtinnen
und Beamten des Bundes,
- Richterinnen und Richter des Bundes
- sowie der
Soldatinnen und Soldaten (d. h. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie
Zeitsoldatinnen und -soldaten)
wird durch das Bundesbesoldungsgesetz
(BBesG) geregelt.
Für die Länder und Gemeinden gilt das bisherige Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung, die am 31. August 2006 galt, solange es nicht durch eigenes Landesrecht abgelöst wird. Inzwischen haben aber einige Länder ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter
Hier die aktuellen Besoldungstabellen:
Bund
- Besoldungstabellen beim Bund
- Besoldung bei der Post
- Besoldung bei der Telekom
- Besoldung bei der Bahn
Länder (diese Besoldungstabellen gelten auch für Kommunalbeamte)
- Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg
- Besoldungstabellen für Beamte in Bayern
- Besoldungstabellen für Beamte in Berlin
- Besoldungstabellen für Beamte in Brandenburg
- Besoldungstabellen für Beamte in Bremen
- Besoldungstabellen für Beamte in Hamburg
- Besoldungstabellen für Beamte in Hessen
- Besoldungstabellen für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Besoldungstabellen für Beamte in Niedersachsen
- Besoldungstabellen für Beamte in Nordrhein-Westfalen
- Besoldungstabellen für Beamte in Rheinland-Pfalz
- Besoldungstabellen für Beamte im Saarland
- Besoldungstabellen für Beamte in Sachsen
- Besoldungstabellen für Beamte in Sachsen-Anhalt
- Besoldungstabellen für Beamte in Schleswig-Holstein
- Besoldungstabellen für Beamte in Thüringen