Besoldung in Bund und Ländern 2022/2023: Übertragung des Tarifergebnisses TV-L vom November 2021 auf die Besoldung der Landesbeamten

...

Übertragung des Tarifergebnisses TV-L vom November 2021 auf die Besoldung der Landesbeamten

Tarifergebnis für Landesbeschäftigte (TV-L) vom 29.11.2021 und die Übertragung auf die Besoldung der Landesbeamten

Nach schwierigen Verhandlungen haben die Gewerkschaften folgendes Ergebnis im Tarifkonflikt für die Beschäftigten der Länder erzielt:
- 2,8 Prozent aber erst ab 01.12.2022
- plus eine steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.300 Euro (Corona-Prämie).

Die Beschäftigten im Gesundheitsbereich bekommen mehr Geld durch Erhöhungen der Zulagen.

In den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) konnten die Gewerkschaften durchsetzen, dass die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (ausser Hessen, die eigenständige Verhandlungen geführt haben) Anfang 2022 eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro erhalten.

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro - ebenfalls steuerfrei. Die monatlichen Entgelte von Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden werden ab Dezember 2022 um 50 Euro und im Gesundheitswesen um 70 Euro angehoben.

Die Übernahmeregelung für Auszubildende wird wieder in Kraft gesetzt.

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten (bis 30. September 2023).

 

Übertragung des Tarifabsclusses auf die Besoldung

Im Nachgang von Tarifrunden geht es darum, inwieweit der Tarifabschluss auf die Besoldung der jeweiigen Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfänger/innen übertragen wird. HIer gilt es zu unterscheiden zwischen dem Tarifgebiet Bund/Kommunen und dem Tarifbereich der Länder.

Bei Tarifrunden zum TVöD (Bund/Kommunen) wird die Besoldung der Bundesbeamten angepasst (einschl. der Versorgungsempfänger des Bundes). Die Anpassung erfolgt auch auf Beamtinnen und Beamten der Bahn AG sowie der Beamten der ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost (Postnachfolgeunternehmen).

Bei Tarifabschlüsse des TV-Länder (TV-L) wird die Besoldung der Landesbeamten angepasst. Aber durch die Tatsache, dass das Land Hessen nicht mehr dem Tarifverbund der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) angehört, wird die Besoldung der hessischen Beamten durch den Tarifabschluss des TV-Hessen (TV-H) beeinflusst. Für Hessen gib es einen anderen Tarifabschlusss als für das Tarifgebiet des TV-L.

Es gibt kein Automatismus für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung der Länder. Jedes Land handelt hier autonom und eigenständig. In dieser Übersicht haben wir den aktuellen Stand recherchiert, wie die Länder das o.a. Tarifergebnis auf ihre Beamten übertragen werden bzw. übertragen wollen. Noch haben die Landesparlamente nicht entschieden. Es gibt aber Absichten der Verantwortlichen in den Landesregierungen.

 

ACHTUNG an alle Leser/innen:

Diese Seite wird inhaltlich kontinuierlich aktualisiert. Letzte Aktualisierung am 10.01.2022 (Rheinland-Pfalz).

 

Baden-Württemberg:

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Tarifergebnis:

Die baden-württembergische Landesregierung hat angekündigt, die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich anzupassen und das Tarifergebnis TV-L auf die Besoldung zu übertragen.

Corona-Prämie

Die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im aktiven Dienst sollen eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten.

Aber bei der Corona-Prämie sollen die Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamte, Hinterbliebenen, Witwen und Waisen) nicht einbezogen werden, worüber die Beamtenschaft lautstark protestiert, so der Landeschef des dbb Baden-Württemberg, Kai Rosenberger.

 
 

Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BadenWürttemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
(BVAnp-ÄG 2022)

 >>>zum Gesetzentwurf

 

 

Bayern

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Meldung vom 17.01.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung

Mehr Geld für Bayerns Beschäftigte / Sonderzahlung im März

Der Freistaat Bayern überträgt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 29. November 2021 eins zu eins auf die bayerischen Beamtinnen, Beamten, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter.

Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die entsprechende Bezügeanpassung 2022 beschlossen.

Ab dem 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und
Beamte, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter von 1.300 Euro.

Für Anwärter werden die Anwärtergrundbeträge zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro aufgestockt, außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung
von 650 Euro.

Ruhestandsbeamte und sonstige Versorgungsempfänger

Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit dem Gehalt für den Monat
März 2022 zu veranlassen.

Nachricht vom November 2021

Der für das Dienstrecht der Beamten zuständige bayerische Finanzminister Albert Füracker hat angkündigt, das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern zu übertragen.

Auch die Bezüge der Versorgungsempfänger(innen sollen entsprechend angehoben werden )2,8 Prozent zum 01.12.2022).

Der Minister sagte zu, dass die Staatsregierung  einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung beschließen und dem Landtag zuleiten wird.

 
  Gesetzentwurf
der Bayerischen Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2022
>>>zum Gesetzentwurf

 

 

Berlin 

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
  Die neu gewählte Landesregierung kündigte an, das in der vergangenen Legislaturperiode erreichte Besoldungsniveau zu halten (mind. dem Besoldungsdurchschnitt der Länder durch die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L zu übernehmen).
 
     

 

 

Brandenburg 

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
  Die brandenburgische Finanzministerin kündigte an, das Tarifergebnis auf die Besoldung zu übertragen. Die Minsiterin ließ aber offen, ob das auch für die Corona-Prämien gelten soll.
 
     

 

 

Bremen

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Der Senator für Finanzen informiert (11.01.2022)

Senat beschließt Corona-bedingte Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte - Gleichlautende Regelung für Tarifbeschäftigte wird übertragen

Der Senat hat am (11. Januar 2022 den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Bremen und Bremerhaven beschlossen. "Mit der Corona-Sonderzahlung honorieren wir die außergewöhnlichen Mehrbelastungen der Beamtinnen und Beamten. Alle Bediensteten tragen mit ihrer engagierten Arbeit dazu bei, den öffentlichen Dienst auch in Krisenzeiten im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten", kommentiert Finanzsenator Dietmar Strehl den Beschluss.

Mit dem Senatsbeschluss wird die kürzlich für alle Beschäftigten des Tarifvertrags der Länder beschlossene einmalige Corona-Sonderzahlung auf die Besoldung der verbeamteten Beschäftigten übertragen. Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräte und einige Spitzenämter sind von der Zahlung ausgeschlossen.

Konkret erhalten mit den März-Bezügen
- Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro sowie
- Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.

Bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird die Corona-Sonderzahlung nicht den beitragspflichtigen Einnahmen hinzugerechnet. Dadurch ist die Corona-Sonderzahlung nicht nur steuerfrei, sondern darüber hinaus auch beitragsfrei im Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Übertragung der Erhöhung der Tarifentgelte im Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 auf die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.

Info vom Nov. 2021

Das Land Bremen will den Tarifabschluss übernehmen (das geht aus einem Interview hervor).

 
 

Der Senat hat der Bremischen Bürgerschaft am 06.09.2022 ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vorgelegt.

I. Inhalt des Gesetzentwurfs
Durch Artikel 1 (Bremisches Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetz
2022) werden folgende Änderungen vorgenommen:
Das Tarifergebnis vom 29. November 2021 im Bereich des TV-L wird auf die Rechtsverhältnisse der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungs-empfängerinnen und Versorgungsempfänger zeitund
wirkungsgleich wie folgt übertragen:
- Die Dienstbezüge werden zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.
- Die Anwärtergrundbeträge werden zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.
- Die Beamtenversorgungsbezüge werden ebenfalls zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

Daneben enthält der Gesetzentwurf noch Änderungen des Bremischen Beamtengesetzes und der Bremischen Beihilfeverordnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

>>>hier finden Sie
weitere Informationen
zum Gesetzentwurf

 

 

Hamburg 

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

29.11.2021

DGB begrüßt Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

In einer Pressemeldung des DGB Nord begrüßt Hamburgs DGB-Vorsitzende Tanja Chawla die Ankündigung von Finanzsenator Andreas Dressel, dass der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll. Die Pandemie habe deutlich gemacht, wie wichtig ein handlungsfähiger öffentlicher Dienst ist. Deswegen muss auch die Arbeit der Beamtinnen und Beamten fair und verfassungskonform besoldet werden.

Gleichzeitig mahnt Chawla zeitnah weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung in Hamburg an. „Der Senat sollte den bestehenden Konflikt zwischen Senat und Gewerkschaften um eine amtsangemessene Alimentation für die Zukunft beenden. Das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren biete hierzu die Möglichkeit.“

Zum Hintergrund:

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) auf einen Tarifabschluss verständigt. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten wurden u.a. eine steuerfreie Zahlung von 1.300 Euro und eine lineare Erhöhung der Entgelte um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember 2022 vereinbart.

Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen sind Gesetzgebungsverfahren in den Ländern erforderlich. Der DGB ist in den Ländern als Interessenvertretung der Beamtinnen und Beamten an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe zu beteiligen.

Offen ist, ob auch die Corona-Prämie übernommen werden soll.

Senat hat (endlich) das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 beschlossen

Am 12.07.2022 -also genau einen Tag vor den Sommerferien in Hamburg- hat der Senat es geschafft das Gesetz der Bürgerschaft zur Entscheidung vor-zulegen. Mit der 78 Seiten umfassenden Drucksache 22/8848 setzt sich der Senat insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) auseinander und kommt letztendlich zu dem Schluss, dass es noch weiterer Gesetzgebungsverfahren bedarf, um die verbeamtete Kollegenschaft ver-fassungsgemäß bezahlen zu können.
Nun ist die Gesetzesvorlage Thema der nächsten (öffentlichen) Sitzung des Unterausschusses öffentlicher Dienst/ Personalwirtschaft der Bürger-schaft am 06.09.2022, 17.00 Uhr, im Rathaus. So nährt sich nun die Hoffnung, dass die Beamtinnen und Beamten noch im Jahre 2022 eine recht hohe finanzielle Zuwendung bekommen werden, um eine erneute mögliche Klagewelle der Beschäftigten abzuwenden.

Erneut schleppende Beihilfesachbearbeitung:
Es häufen sich (mal wieder) die Beschwerden über wochenlange Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge. Grund diesmal soll sein ein neues IT-Verfahren, das das alte „Permis -B-IT Verfahren“ ersetzen soll. Es wäre allseits von Vorteil gewesen, wenn die Beschäftigten darüber im Vorwege informiert worden wären. So hätte man die jetzige leidige Situation für alle verständlich machen können. Erst eine ent-sprechende Nachfrage seitens des dbb hamburg führte zur Klarstellung.

Wenn selbst die Einführung eines relativ „kleinen“ IT-Verfahrens die Verwaltung in Teilen (mal wieder) lahmlegt, dann ist große Sorgfalt bei der anstehenden Digitalisierung der Gesamtverwaltung angezeigt. Dem Grunde nach wollen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nur ihre Arbeit erledigen; dazu bedarf es dann aber auch einer adäquaten und gut funktionierenden technischen Ausstattung.

 
 

Hamburgisches Gesetz
zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022

>>>zum Gesetz

 

 

Hessen 

 

Übertragung des Tarifergebnisses TV-Hessen (TV-H) auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

HBesVAnpG 2022/2023

Inzwischen ist das o.a. Gesetz am 08.12.2021 beschlossen und im Gesetzes- und Verordnungsblatt verkündet worden.

>>>hier geht es zum Gesetzes und Verordnungsblatt

Hier mehr Informationen zum Gesetzentwurf und der amtlichen Begründung.

Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (HBesVAnpG 2022/2023)

Auszüge aus der Drucksache 20/6690 des Hessischen Landtags

A. Problem

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter in Hessen so-wie die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zu beteiligen.

Die genannten Bezüge sind zuletzt durch das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019/2020/2021 und zur Änderung dienstrecht-licher Vorschriften vom 19. Juni 2019 (GVBl. S. 110) zum 1. März 2019 um 3,2 Prozent, zum 1. Februar 2020 um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent angehoben worden.
Unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungs-gericht in seinen Entscheidungen vom 5. Mai 2015 und 17. November 2015 zur Bemessung einer amtsan-gemessenen Alimenta-tion entwickelten Parameter sind die Besoldung und die Versorgungsbezüge laufend zu beobachten und weiter anzupassen.

B. Lösung

Die Anpassung der Besoldung und Versorgung erfolgt in einer zeitgleichen und systemgerechten Orientierung an dem Tarifabschluss TV-H vom 15. Oktober 2021.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 wird die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen, die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter sowie die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Hessen zum 1. August 2022 linear um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 um weitere 1,89 Prozent zu erhöhen. Anwärterinnen und Anwärter nehmen zeitgleich an der linearen Erhöhung teil. Der Grund für die Notwendigkeit der Umrechnung von Mindest- und Festbeträgen in eine lineare Umrechnung liegt darin, dass jede Erhöhung um einen Mindest- oder Festbetrag sich auf das verfassungsrechtliche Abstandsgebot der amtsangemessenen Alimentation auswirkt und zu einer leistungsfeindlichen Einebnung der Abstände der einzelnen Besoldungsgruppen führt.

Darüber hinaus sollen auch die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter – entspre-chend den Tarifbeschäftigten – eine Corona-Sonderzahlung erhalten. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung des Dienstherrn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise. Die Auszahlung soll in einem Betrag in Höhe von bis zu 1000 EUR und mit den Bezügen für Februar 2022 erfolgen.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten einen Betrag in Höhe von bis zu 500 €.

Die Anpassung der Besoldung entsprechend dem Tarifergebnis dient dem Zweck, einer Abkoppelung der Besoldung und Versorgung von der Tarifentwicklung entgegen zu wir-ken. Die (weitere) Ausgestaltung anhand der Kriterien, die das Bundesverfassungsg-ericht in seiner Rechtsprechung festgelegt hat, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Zudem wird die Pflegezulage für Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs (§ 43 TV-H) i.H.v. 120 €/Monat auf die Beamtinnen und Beamte des Laufbahnzweigs Krankenpflegedienst im mittleren Justizdienst übertragen.

Das Gesetz wurde am 08.12.2021 beschlossen und im Gesetzes- und Verordnungsblatt verkündet worden >>>zum Gesetz

vom November 2021

Das Tarifergebnis in Hessen war besser als der Abschluss der TdL. Angeblich soll dieser Abschluss auf die Besoldung der Beamten übertrahen werden.

 
     

 

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Der Finanzminster des Landes Mecklenburg-Vorpommern:hat angekündigt, das Tarifergebnis "systemgerecht" auf die Besoldung zu übertragen. Das Wort "systemgerecht" lässt aber deutlcihen Raum für Interpretationen zu.

Die Übertragung der Corona-Prämie könnte damit nicht gemeint sein.

 

Tarifergebnis und Energiepreispauschale werden auf Landesbeamtinnen und -beamte übertragen

In seiner heutigen Sitzung hat das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes aus November des letzten Jahres zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden dementsprechend zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.
 „Ich freue mich, dass hiermit alle Angehörigen im Bereich des öffentlichen Dienstes gleichbehandelt werden, egal ob sie Angestellte oder Beamte sind“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch eine Dynamisierung der Stellenzulagen z.B. für die Polizei, Feuerwehr und den Justizvollzug erfasst. Außerdem werden die Anwärterbezüge entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.

Zudem hat das Kabinett heute beschlossen, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die als Teil des Dritten Entlastungspakets der Bundesregierung an Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, auch den pensionierten ehemaligen Beamten, wie z.B. den ehemaligen Polizistinnen und Polizisten, des Landes gewährt wird.

Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

Quelle: Nr.40/22  | 20.09.2022  | FM  | Finanzministerium

 
     

 

 

Niedersachsen

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Der niedersächsische Finanzminister kündigte an, das Tarifergebnis inhalts- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Beamten zu übernehmen.

Die Versorgungsempfänger/innen sollen an der linearen Erhöhung teilhaben, aber nicht die Corona-Prämie einmbezogen werden.

 
  Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2022 sowie zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften >>>zum Gesetzentwurf

 

 

Nordrhein-Westfalen

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

11. Januar 2022

Mit einer Pressemeldung informiert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen über den Stand und Absichten zur Besoldung und Corona-Bezahlung. Hier einige Auszüge:

Verbändeanhörung zur Corona-Sonderzahlung und Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verbändeanhörung zum Gesetzespaket der Anpassung der Beamten-Alimentation eingeleitet. 

Minister Lutz Lienenkämper:
Landesregierung hält Wort und schafft schnelle Planungssicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Landesregierung wird dem Landtag ein Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation vorschlagen und hat mit der Verbändeanhörung hierfür den ersten Schritt eingeleitet.

Das Paket besteht aus zwei Teilen:

- Der zeit- und wirkungsgleichen Umsetzung des Tarifabschlusses für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021. Diese Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter hatte die Landesregierung nach konstruktiven und zielorientierten Gesprächen mit den Spitzengewerkschaften bereits in der vergangenen Woche angekündigt.

Die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich erfolgt durch zwei Gesetzesvorhaben:

a) der Umsetzung der einmaligen steuerfreien Corona-Sonderzahlung bis zum 31. März 2022

sowie

b) der linearen Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022

Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der vierköpfigen Beamten- und Richterfamilie. Diese Vorgaben sind vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber bei allen künftigen Besoldungsentscheidungen zu beachten.
In diesem Rahmen soll als eine von vielen Maßnahmen die beihilferechtliche Kostendämpfungs-pauschale für die nordrhein-westfälischen Beamten und Richter künftig vollständig entfallen. Hierbei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter an ihren von der Beihilfe übernommenen Krankheitskosten.

„Die Landesregierung hält Wort. Mit der zügigen Erarbeitung der Gesetzentwürfe und der Einleitung der Verbändeanhörung zeigen wir unsere große Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Richterinnen und Richter und honorieren ihren hohen persönlichen Einsatz und ihre hervorragende Arbeit auch und gerade während der Pandemie. Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst erhalten so schnell Planungssicherheit“, erläutert Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Wir möchten für unsere gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Fachkräfte auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses war insbesondere aufgrund der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik möglich und ist trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen daher ein richtiges und wichtiges Signal.“

Zum Hintergrund:
Das Gesamtpaket zur Anpassung der Alimentation der nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter umfasst folgende Gesetzentwürfe:

Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamten-versorgungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Zur Übertragung des Tarifabschlusses wurde vereinbart:

Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des generellen Tarifabschlusses

Bis zum 31. März 2022 erhalten aktive Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen eine Corona-Sonderzahlung als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro; Anwärterinnen und Anwärter sowie Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten 650 Euro.

Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) um 2,8 Prozent.

Für Beamtinnen und Beamte im Krankenhauswesen erfolgen weitere Verbesserungen (durch die Erhöhung von Zulagen).

Meldung vom Nov. 2021:
Das Land Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, den Tarifabschluss der Länder 1:1 auf die Besoldung der Beamten und Richter zu übertragen. Das kündigte der neue Ministerpräsident in Düsseldorf an.

Demnach soll auch die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro übernommen werden. Beamtenannwärter/innen sollen die Hälfte erhalten.

 
  Gesetzentwurf der Landesregierung
Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
>>>zum Gesetzentwurf

 

 

Rheinland-Pfalz

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

vom 10.01.2022

Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Beamtenbesoldung

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt, mit dem im Wesentlichen das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 vor. Darüber hinaus sind die pauschale Anpassung der Anwärter-bezüge ebenfalls zum 1. Dezember 2022 von 50 Euro sowie entsprechend dem Tarifvertrag eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro in einem aktiven Dienstverhältnis bzw. in Höhe von 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter in dem Gesetzentwurf geregelt.

„Für das Gemeinwohl ist der öffentliche Dienst unverzichtbar. Mit der Tarifübernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und einen Aus-gleich für die besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie erhalten“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Gleichzeitig berücksichtigt der Gesetzentwurf jüngste Präzisierungen des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentationshöhe. Es ist daher ein Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungs-gruppen sowie darüber hinaus die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder verbunden mit einem zusätzlichen, mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrag vorgesehen.

„Außerdem werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Einkommensmöglichkeiten gerade von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern verbessern, indem die unterste Besoldungsgruppe A 4 zugunsten der Besoldungsgruppe A 5 sowie die jeweils erste Erfahrungsstufe der Grundgehaltstabelle bis zur Besoldungsgruppe A 7 gestrichen werden“, so die Finanzministerin.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass zur Förderung der klimaneutralen Mobilität eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder ermöglicht wird. Mit der vorliegenden Ergänzung zum Landesbesoldungs-gesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen und ein Anreiz für die Bediensteten gesetzt, mehr Fahrten mit dem Fahrrad zurückzulegen, auf dem Weg zum Dienst und privat in der Freizeit. Damit möchten wir gemeinsam einen aktiven Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz und für die Gesundheit leisten“, sagte Ahnen.

„Die Erhöhung von Besoldung und Versorgung ist ein bewusster finanzieller Kraftakt für das Land“, hob die Finanzministerin hervor. Die Anpassung der Bezüge verursacht im Jahr 2022 Kosten in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro mit Folgewirkung für das Jahr 2023 in Höhe von rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führt zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro. Die Adaption der rheinland-pfälzischen Bezüge an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist schließlich mit Mehrkosten in einer Größenordnung von jährlich rund 14 Millionen Euro verbunden.

„Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändebetei-ligung und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet“, erläuterte Ahnen das weitere Vorgehen.

Quelle: Pressemeldung des Ministeriums der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz

Ende Dezember 2021:

Die Finanzministerin von Rheinland-Pfalz kündigte an,  das Tarifergebnis auf die Beamtenbesoldung zu übertragen.

Die Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro soll aber nur an Beamte im aktiven Dienst gezahlt werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf soll zum Jahresbeginn 2022 vorgelegt werden.

 
  Gesetzentwurf der Landesregierung
Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022)
>>>zum Gesetzentwurf

 

 

Saarland

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich auf Übernahme  der Tarifergebnisse für Beamte und Richter

Die Landesregierung hat sich am Donnerstag (16. Dezember 2021)  in einer Videoschalte mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften  sowie dem Saarländischen Richterbund über die Besoldungs- und  Versorgungsanpassung für die Jahre 2022/2023 ausgetauscht.

Dabei ging es auch um die Übertragung des Tarifabschlusses der  Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf den Beamtenbereich im Saarland. Die Tarifvertragsparteien hatten sich am 29.11.2021 auf eine Erhöhung der Gehälter und  Auszubilden-denvergütungen sowie eine einmalige
Corona-Sonderzahlung für die Beschäftigten der Länder verständigt. Die Landesregierung und die Gewerkschaften sind sich einig, dass dieses Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Richter im Saarland übertragen wird. Die
Landesregierung löst damit ihre Zusage aus dem Spitzengespräch zur letzten Besoldungs- und Versorgungsanpassung von 2019 ein, ab dem nächsten Tarifabschluss eine zeitgleiche Übertragung der Tarifergebnisse anzustreben.

Mit Blick auf die im Einkommenssteuergesetz geregelte Befristung der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31. März 2022 sagt die Landesregierung zu, umgehend die erforderlichen
Maßnahmen für eine Übertragung der Corona-Sonderzahlung auf Beamte und Richter in die Wege zu leiten. Aufgrund des engen Zeitfensters wird der Ministerrat gegebenenfalls eine Regelung zur Auszahlung im Vorgriff auf das dafür vom Landtag zu
verabschiedende Gesetz beschließen.

Im Spitzengespräch im Januar 2022 werden sich die Partner über  das Thema Ausgleich für Versorgungs--empfänger und über das Thema Zulagen grundlegend austauschen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Corona-Pandemie verlangt auch unseren Beschäftigten im öffentlichen Dienst, in den Behörden, in den Hochschulen, in den Unikliniken, Schulen, Kitas, bei Polizei und Feuerwehr, in der Justiz, Straßen-meistereien, Forst- oder auch Abfallbetrieben enorm viel ab. Dafür verdienen sie größten Dank und ein Zeichen der Anerkennung. Es ist deshalb ein gutes Signal, dass die Tarifvertragspartner sich trotz außergewöhnlich schwieriger finanzieller Rahmen-bedingungen geeinigt haben, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst eins zu eins zu übernehmen. Natürlich dürfen wir dabei aber auch unsere Beamtinnen und Beamten nicht vergessen, denn auch sie leisten großartige Arbeit. Wir haben dafür, wie in der Vergangenheit auch, gemeinsam mit den Gewerkschaften und dem Richterbund eine Lösung gefunden.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das Saarland steht zu seinen Beamtinnen und Beamten und überträgt das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst eins zu eins. Die Beamtinnen und Beamten haben im Saarland den notwendigen Sparkurs der letzten Jahre mitgetragen, deshalb ist es nur fair, dieses Mal schlicht zu übertragen.“

>>>ältere Meldungen

Die Landesregierung im Saarland haben sich mit den Gewerkschaften geeinigt, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen.

In einem weiteren Gespräch werden sich die Beteiligten über das Thema Ausgleich für Versorgungsempfänger und über das Thema Corona-Prämie austauschen.

 
 

LANDTAG DES SAARLANDES
16. Wahlperiode Drucksache 16/1878
12.01.2022

GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes
betr.: Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie zur Anpassung von Besoldungs- und
Versorgungsbezügen im Jahr 2022

A. Problem und Ziel
Die Dienst- und Versorgungsbezüge wurden im Saarland zuletzt durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 498) zum 1. April 2021 um 1,7 Prozent erhöht. Die Anwärtergrundbeträge erhöhten sich zum 1. Januar 2020 um 50,00 Euro.

Am 29. November 2021 haben die Tarifvertrags-parteien des öffentlichen Dienstes vereinbart, die Tarifentgelte der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent% zu erhöhen. Die Auszubildenden-vergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt pauschal um 50,00 Euro.

Daneben wurde die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für alle Tarifbeschäftigten in Höhe von 1.300,00Euro€ vereinbart; Auszubildende erhalten 650,00 Euro. Anspruchsvoraussetzung für die Corona-Sonderzahlung ist, dass das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis am 29.11.2021 bestanden hat und in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Nach § 15 des Saarländischen Besoldungsgesetzes und § 83 des Saarländischen Beamtenversorgungs-gesetzes sind die Besoldung und die Versorgung regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

B. Lösung
Am 16. Dezember 2021 hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften desöffentlichen Dienstes im Rahmen eines Spitzengesprächs vereinbart, die Dienst- und Versorgungsbezüge im Saarland zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent zu erhöhen. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um 50,00 Euro.

Ferner wurde vereinbart, den am Stichtag 29.11.2021 in einem aktiven Dienstverhältnis stehenden Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Empfängerinnen und Empfängern von Anwärterbezügen eine einmalige Sonderzahlung entsprechend der für die Tarifbeschäftigten der Länder
vereinbarten Corona-Sonderzahlung zu gewähren.
Das von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten der in der Tarifge-meinschaft deutscher Länder zusammenge-schlossenen Länder wird damit zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie
Richterinnen und Richter im Saarland übertragen.
Im Interesse der Gleichbehandlung mit Empfängerinnen und Empfängern von
Anwärterbezügen wird die einmalige Sonderzahlung auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die sich in
einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden, gewährt.

 >>>zum Gesetzentwurf

.

 

Sachsen

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung ist am 9. Februar 2022 einstimmig im Landtag beschlossen worden.

Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern wird – entsprechend den Tarifbeschäftigten – bis 31. März 2022 zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung auf Grund der Corona-Krise eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen im Sinne des § 3 Nr. 11a EStG gewährt. Diese Leistung beträgt 1.300 Euro (bei Vollbeschäftigung) und für Beamte auf Widerruf 650 Euro (bei Vollbeschäftigung).

>>>zum Gesetzesentwurf

>>>zur Beschlussempfehlung und Bericht

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Gewerkschaften zum Gesetzesentwurf Stellung beziehen können und teilweise dort angemahnt, dass das Gesetz zu einer Benachteiligung der Ruhestandsbeamtinnen und –beamten führt. Während Rentnerinnen und Rentner weiterhin durch die Rentenanpassungen an zukünftigen Steigerungen teilnehmen, sind Ruhestandsbeamtinnen und –beamte auf Grund des vorliegenden Konstruktes davon ausgenommen.

Dadurch entstehen – zumindest - bis zum 1. Dezember 2022 „Leermonate“ für diesen Personenkreis, in denen trotz zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise, auch für die Ruhestandsbeamtinnen und –beamte, trotz hoher Inflationsrate keine Abmilderung, geschweige denn ein Ausgleich dafür erfolgt.

 
     

.

 

Sachsen-Anhalt

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Der Finanzminster von Sachsen-Anhalt kündigte an,  das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtenbesoldung zu übertragen.

Versorgungsempfänger/innen sollen keine Corona-Prämie erhalten. Aber die lineare Anpassung soll ebenfalls zeit- und wirkungsgleich erfolgen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung soll zum JahresbBeginn in den Landtag eingebracht werden.

 
  Gesetzentwurf der Landesregierung
Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2022 (LBVAnpG 2022)
>>>zum Gesetzentwurf

 

 

Schleswig-Holstein

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

LINK oder PDF
 

Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein kündigte an, das Tarifergebnis mit der linearen Anpassung um 2,8 Prozent ab 01.12.2022 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Die Sonderzahlung zu Corona in Höhe von 1.300 Euro soll ber nur an aktive Beamtinnen und Beamte gezahlt werden.

 
  Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und
Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsan-passungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022)
>>>zum Gesetzentwurf

 

 

Thüringen

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

 

LINK oder PDF
  Der Tarifabschluss TV-L soll nach ersten Äußerungen der Regierungskoalition in Thüringen auf die Beamtenbesoldung übertragen werden.  
     

.


Red UT BS - 2020 Wappen / RUS 2021 20210322

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldung-in-bund-und-laendern.de © 2024