Besoldungsgesetz des Landes Saarland § 3 Festlegung besonderer Eingangsämter

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Saarland:

§ 3 Festlegung besonderer Eingangsämter

Als besonderes Eingangsamt wird in der Laufbahn des einfachen Justizdienstes, deren regelmäßiges Eingangsamt die Grundamtsbezeichnung ,,Wachtmeister" trägt, das Amt der Besoldungsgruppe A 3 festgelegt.


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