Aktuelles zur Besoldung: Erhöhung der Bezüge für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger ab 1. März 2024

 

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Aktuelles zur Anpassung der Bezüge 2023 und 2024

Erhöhung der Bezüge für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger ab 1. März 2024

Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran  anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben.

 

BBVAnpÄndG 2023-2024 Übersicht
>>>zum Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) - Entwurf - Übersicht

 

 

Besoldungstabellen des Bundes ab 1. März 2024

 

>>>Hier finden Sie die aktuellen Besoldungstabellen des Bundes
ab 1.3.2024 (Besoldungstabelle A, B, R, W sowie Anwärter)

 

Diese Erhöhung ist bereits um 0,2 Prozentpunkte (§ 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG) vermindert. Nach § 14a Absatz 2 Satz 3 BBesG werden die ersparten Beträge der Versorgungsrücklage zugeführt. Der gegenüber dem Tarifabschluss geringere Erhöhungssatz zum 1. März 2024 führt zu einer weiteren dauerhaft wirkenden Verminderung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus.

Die dynamischen Besoldungsbestandteile, z. B. Familienzuschlag und Amtszulage werden in Anlehnung an den Tarifvertrag um 11,3 Prozent übertragen.

Die Anwärtergrundbeträge sollen neu festgelegt werden, um das im Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) festgelegte Verhältnis zwischen dem Anwärtergrundbetrag und der Eingangsbesoldung der jeweiligen Laufbahngruppe wiederherzustellen. Die Bezüge sollen nach Laufbahngruppen gegliedert werden und ab 1. März 2024 betragen:
- einfacher Dienst 1 407,63 (statt bisher 1.232,55)
- mittlerer Dienst 1 473,37 (statt bisher 1.307,34)
- gehobener Dienst 1 744,22 (statt bisher 1.557,54)
- höherer Dienst 2 624,08 (sttt bisher 2.387,55)

 

Inflationsausgleich

Aktive Bezügeempfänger

Empfänger von Dienstbezügen sollen eine einmalige - steuer- und abgabenfreie - Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro erhalten, die in mehreren Schritten ausgezahlt wird - die Bezüge erhöhen sich jeweils netto - 
- im Juni 1 240 Euro
- sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 220 Euro.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfämnger

Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten die Zahlung ebenfalls - aber in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes - .Insoweit erhalten Versorgungsempfänger die 1.240 Euro bzw. von Juli 2023 bis Februar 2024 nur jeweils mit dem Anteil Ihres Ruhegehaltssatzes.

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten im Jahr 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 620 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils eine Zahlung in Höhe von 110 Euro.

 

Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

Zudem wird in Anlehnung an den früher für einen mehrjährigen Zeitraum geltenden Rechtszustand die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte sowie für Soldatinnen und Soldaten (mit vormaligem Anspruch auf diese Zulage), die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig war. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeit-räume ist nicht vorgesehen.


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