Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 1 Geltungsbereich, Bestandteile der Besoldung

 

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt:

§ 1 Geltungsbereich, Bestandteile der Besoldung

(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der
1. unmittelbaren Landesbeamtinnen und unmittelbaren Landesbeamten,
2. mittelbaren Landesbeamtinnen und mittelbaren Landesbeamten,
3. Richterinnen und Richter des Landes.
(2) Die Besoldung (Bezüge) setzt sich aus Dienstbezügen und sonstigen Bezügen zusammen.
(3) Dienstbezüge sind:
1. Grundgehalt,
2. Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen und Leiter an Hochschulen,
3. Familienzuschlag,
4. Zulagen mit Ausnahme der Leistungszulagen,
5. Vergütungen,
6. Auslandsdienstzuschläge und Auslandsverwendungszuschlag.
(4) Sonstige Bezüge sind:
1. Anwärtergrundbetrag,
2. jährliche Sonderzahlungen und Einmalzahlungen,
3. vermögenswirksame Leistungen,
4.Leistungsprämien und Leistungszulagen.


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