Rheinland-Pfalz: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte 01.01.2021

Werbung mit Textlink: Diesen Platz können Sie schon für 250 Euro ab 3 Monate mieten (Banner oder Text bis 150 Zeichen). Der Banner oder Text wird auf allen Einzelseiten dieser Website eingeblendet. Interesse? Einfach dieses Formular ausfüllen 

Rheinland-Pfalz 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein Gesetz zum „Finanziellen Dienstrecht“ beschlossen, das sich inhaltlich am Bundesbesoldungsrecht orientiert (u.a. Umstellung von Besoldungsdienstalter auf Erfahrungsstufen).

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf die Landesbeamten

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich mit seinen Besoldungsanpassungen grundsätzlich an dem TV-L orientiert, indem es die Bezüge zum 01.01.2019 und 01.01.2020 um jeweils 3,2 Prozent sowie zum 01.01.2021 um 1,4 Prozent erhöhte zur Vermeidung einer Unteralimentation gewährte es jedoch zusätzlich zum 01.07.2019 und zum 01.07.2020 eine Linearanpassung von jeweils 2 Prozent. Die Anwärter erhielten jeweils zum 01.01.2019
und 01.01.2020 eine Erhöhung um 50 Euro. An den Linearanpassungen zum 01.07.2019 sowie 01.07.2020 nahmen sie ebenfalls teil.

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-rheinland-pfalz.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

*) Ein Betrag von 5,46 Euro ist für jedes Kind, für das der oder dem Berechtigten in dem jeweiligen Monat ein Zuschlag nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zusteht und gewährt wird, von einer Kürzung nach § 9 Abs. 1 auszunehmen.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5

Der Zuschlag nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erhöht sich
a) für das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,32 Euro
b) für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,30 Euro
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,98 Euro
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 41 Abs. 5
: in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 125,70 Euro
: in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 133,44 Euro

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)


Red UT RUS 2ß210419

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldung-in-bund-und-laendern.de © 2023