Schleswig-Holstein: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte 01.01.2021

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Schleswig-Holstein 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Wie die meisten Länder hat sich das Land Schleswig-Holstein am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,01 Prozent (1.1.2019), 3,12 Prozent (1.1.2020) und 1,29 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Des Weiteren hat es im September 2020 ein Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften erlassen, welches weitere Besoldungserhöhungen enthält. Dieses sieht u.a. für die Besoldungsordnungen A und R zum 01.01.2021 jeweils für die erste Stufe eine Anpassung um 3 Prozent, jeweils in der 2. Stufe um 2 Prozent und jeweils in der 3. Stufe um 1 Prozent vor. Zudem wurde bereits jetzt zusätzlich zu der 2021 stattfi ndenden Tarifrunde zum 1. Juni 2021 eine Linearanpassung von 0,4 Prozent und zum 1. Juni 2022 um weitere 0,6 Prozent gesetzlich normiert. Des Weiteren wurden u.a. die Besoldungsgruppen A 2 und A 3 gestrichen und die Beträge des Familienzuschlags vereinheitlicht.

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-schleswig-holstein.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 122,42 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 379,50 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 gibt es abweichende Beträge beim Familienzuschlag für zu berücksichtigende Kinder, die wir hier nicht erläutern.

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)


Red UT RUS 20210419

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