Bremen: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01.01.2020

 

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Bremen

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Bremen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen ist das im Dezember 2016 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts in der Freien und Hansestadt Bremen. Zudem hat die Freie und Hansestadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform bereits ab dem 01.01.2014 dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Bremen hat per Gesetz die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1.12.2022 um 2,8 v. H. erhöht (Anwärtergrundbeträge 50 Euro mehr). Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12  
A 5 2.449,33 2.509,71 2.570,05 2.630,43 2.690,78 2.751,15 2.811,54          
A 6 2.488,93 2.555,21 2.621,49 2.687,77 2.754,06 2.820,35 2.886,64 2.952,91        
A 7 2.579,11 2.662,52 2.745,91 2.829,32 2.912,71 2.996,16 3.055,69 3.115,28 3.174,85      
A 8 2.663,74  2.734,98 2.841,89 2.948,78 3.055,65 3.162,58 3.233,81 3.305,04 3.376,33 3.447,56    
A 9 2.823,75  2.893,86 3.007,94 3.122,02 3.236,08 3.350,19 3.428,58 3.507,03 3.585,45 3.663,88    
A 10 3.025,72  3.123,16 .269,28 3.415,48 3.561,65 3.707,79 3.805,24 3.903,31 4.002,97 4.102,65  
A 11   3.453,80  3.599,80 3.745,82 3.892,18 4.041,55 4.141,10 4.240,69 4.340,27 4.441,72 4.543,29  
A 12      3.865,97 4.043,83 4.221,90 4.401,05 4.522,14 4.643,22 4.764,31 4.885,38 5.006,47  
A 13       4.511,52 4.707,66 4.903,77 5.034,54 5.165,29 5.296,03 5.426,82 5.557,57  
A 14        4.790,44 5.044,77 5.299,09 5.468,64 5.638,23 5.807,78 5.977,34 6.146,91  
A 15         5.534,32  5.813,96 6.037,66 6.261,36 6.485,09 6.708,81 6.932,52  
A 16          6.098,56 6.421,94 6.680,72 6.939,43 7.198,12 7.456,88 7.715,59    

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1 BremBesG)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2 BremBesG)

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

142,36

149,52

142,36

377,33

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     227,81
für das dritte zu berücksichtigende Kind um     523,23
für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um    503,23

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich
für das erste zu berücksichtigende Kind um                                      5,11

ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um            15,34

 

2. Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG) 

(Monatsbeträge in Euro)

Für das erste zu berücksichtigende Kind   205,00
Für das zweite zu berücksichtigende Kind  205,00
Für das dritte zu berücksichtigende Kind 255,00
Für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind  215,00

 

 

Besoldungsordnung B
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  6.932,52   8.042,93 8.513,06 9.005,41 9.570,27 10.103,73 10.622,64 11.163,44 11.834,96 13.920,27 14.457,72

 

 

Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.867,47 3.995,51 4.123,70 4.251,88 4.380,77 4.511,52 4.642,26 4.773,02
 C 2  3.875,30 4.079,60 4.283,89 4.491,05 4.699,43 4.907,80 5.116,20 5.324,58
 C 3  4.245,49 4.479,44 4.715,39 4.951,36 5.187,32 5.423,26 5.659,20 5.895,15
 C 4  5.354,30 5.591,51 5.828,68 6.065,87 6.303,07 6.540,24 6.777,48 7.014,61
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.903,77 5.034,54 5.165,29 5.296,03 5.426,82 5.557,57  
 C 2  5.532,94 5.741,37 5.949,71 6.158,10 6.366,48 6.574,87 6.783,26
 C 3  6.131,11 6.367,03 6.602,99 6.838,97 7.074,87 7.310,85 7.546,77
 C 4 7.251,82 7.489,00 7.726,20 7.963,37 8.200,56 8.437,74 8.674,92

 

 

Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022


Nummer 1

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.844,71
 W 2 5.515,31
 W 3 6.668,57

 

Nummer 2 

Mindestleistungsbezüge § 28 Abs. 2 Satz 1           748,29

 

Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022

 

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
R1 4.610,04 4.713,30 4.979,65 5.246,03 5.512,33 5.778,71 6.045,09 6.311,42 6.577,77 6.844,12 7.110,50 
R2    5.350,90 5.617,24 5.883,58 6.149,97 6.416,33 6.682,66 6.949,01 7.215,36 7.481,74 7.748,02
R3 8.513,06                                                                                         
R4 9.005,41
R5 9.570,27
R6 10.103,73
R7 10.622,64
R8 11.163,44
R9 11.834,96
R10 14.514,76

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 6 bis A 8  1.283,37
A 9 bis A 11  1.338,68
 A 12  1.481,84
A 13  1.514,39

A 13 + Zulage
(§ 42 Nr. 2 c) oder R 1

 1.550,17

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Bremen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen ist das im Dezember 2016 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts in der Freien und Hansestadt Bremen. Zudem hat die Freie und Hansestadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform bereits ab dem 01.01.2014 dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der fi nanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Die Freie und Hansestadt Bremen hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Bezüge der Anwärter wurden in der Freien und Hansestadt Bremen jeweils zum 01.01.2019 sowie zum 01.01.2020 um 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Amtszulagen (Art. 27 und 34 BayBesG) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Bayern finden Sie unter www.besoldung-bremen.de 


Ab hier Infos aus den Vorjahren:

 

Bremen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Das Land Bremen hat die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und zum 01.01.2014 das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in der Freien und Hansestadt Bremen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst.

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Amtszulagen (Art. 27 und 34 BayBesG) – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

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