Besoldungsgesetz des Landes Niedersachsen § 14 Zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst

 

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§ 14 Zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst

Den Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise, deren Dienst aus Arbeitsdienst und Bereitschaftsdienst besteht, kann bei einer Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 56 Stunden eine zusätzliche Vergütung für jede geleistete Schicht gewährt werden. Die zusätzliche Vergütung beträgt für jede geleistete 24-Stunden-Schicht 25 Euro in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8, 35 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und 50 Euro in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16. 3 Bei kürzeren Schichten verringern sich die Beträge nach Satz 2 entsprechend.


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