Thüringen: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01.01.2020

 

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Thüringen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Thüringen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen.

Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro).

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Thüringen hat das Tarifergebnis zum 01.12.2022 auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen übertragen. Thüringens Landes- und Kommunalbeamte haben eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro (Anwärter 650 Euro) erhalten. Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie auf
diesen beiden Seiten.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen findet man unter www.besoldung-thueringen.de


 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 6   2.541,21 2.610,68 2.680,14 2.749,61 2.819,05 2.888,54 2.958,01 3.027,44       
A 7   2.615,70 2.702,41 2.789,08 2.875,77 2.962,47 3.049,17 3.111,07 3.173,00  3.234,95    
A 8   2.703,67 2.777,74 2.888,83 2.999,93 3.111,02 3.222,15 3.296,21 3.370,24 3.444,36  3.518,40  
A 9   2.869,96 2.942,85 3.061,43 3.179,98 3.298,58 3.417,15 3.498,65 3.580,21 3. 661,68 3.743,22   
A 10   3.039,93 3.139,80 3.289,64 3.439,48 3.589,33 3.739,16 3.839,08 3.940,99 4.043,15 4.145,36  
A 11     3.479,61 3.633,16 3.786,67 3.942,26 4.099,34 4.204,06 4.308,77 4.413,52 4.518,20 4.622,93
A 12     3.730,02  3.914,50 4.101,75 4.289,03 4.476,30 4.601,12 4.725,95 4.850,80 4.975,71 5.100,48
A 13       4.387,99 4.590,17 4.792,42 4.994,63 5.129,44 5.264,24 5.399,06 5.533,90 5.668,72
A 14       4.597,66 4.858,84 5.120,04 5.381,23 5.555,34 5.729,49 5.903,62 6.077,78 6.251,92
A 15            5.622,79 5.909,97 6.139,71 6.369,45 6.599,18 6.828,95 7.058,68
A 16           6.202,22 6.534,35 6.800,07 7.065,78 7.331,48 7.597,20 7.862,89

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Tabelle 1 

Familienzuschlag nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 38

Betrag in Euro

1. Stufe 1 nach § 38 Abs. 1                                                                                                    

160,38

Stufe 1 nach § 38 Abs. 2:
Familienzuschlag für das
a) erste zu berücksichtigende Kind
b) zweite zu berücksichtigende Kind
c) dritte zu berücksichtigende Kind
d) vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 

       

        295,33
        478,78
        751,44
       726,77

 

Tabelle 2

Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2 Betrag in Euro
1. in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8
2. in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12:

      134,77
      141,13

 


 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9 B 10
  8.178,19    8.659,72 9.164,05 9.742,71 10.289,11 10.820,67 11.374,63 12.062,48 14.198,53

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.916,12 4.050,96 4.185,75 4.320,57 4.455,40 4.590,17 4.725,00 4.859,82
 C 2  3.948,35 4.123,36 4.337,36 4.551,39 4.765,39 4.979,40 5.193,39 5.407,38
 C 3  4.297,14 4.539,46 4.781,77 5.024,10 5.266,41 5.508,74 5.751,03 5.993,33
 C 4  5.424,13 5.667,09 5.910,07 6.153,02 6.396,00 6.638,97 6.881,90 7.124,84
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.994,63 5.129,44 5.264,24 5.399,06 5.533,90 5.668,72  
 C 2  5.621,41 5.835,40 6.049,40 6.263,40 6.477,41 6.691,41 6.905,42
 C 3  6.235,68 6.477,98 6.720,29 6.962,63 7.204,92 7.447,22 7.689,52
 C 4  7.367,80 7.610,77 7.853,72 8.096,67 8.339,65 8.582,59 8.825,55

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  Betrag
 W 1 4.933,74
 W 2 6.334,17
 W 3 7.140,47

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1 4.472,15  4.673,60 4.779,63 5.053,18 5.326,68 5.600,26 5.873,80 6.147,32 6.420,85 6.694,40 6.967,92  7.241,49
R2     5.434,43 5.707,95 5.981,48 6.255,04 6.528,55 6.802,11 7.075,67 7.349,15 7.622,72  7.896,22
R3 8.659,72                                                                                         
R4 9.164,05
R5 9.742,71
R6 10.289,11
R7 10.820,67
R8 11.374,63
   
   

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                A 6 bis A 8  1.314,24
A 9 bis A 11  1.371,39
A 12   1.519,34
A 13 1.553,00

A 13 mit Zulage nach Anlage 1 Abschnitt ll
Nr.7 Buchst. b oder R 1

 1.589,97

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Thüringen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

 

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes, vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Wie die meisten Länder hat sich der Freistaat Thüringen am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

 

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Wie die meisten Länder hat sich der Freistaat Thüringen am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite eingebunden.

Mehr Informationen unter www.besoldung-thueringen.de 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


Ab hier Informationen aus den Vorjahren

Thüringen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes, vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Thüringen hat den Abschluss des TV-L prinzipiell auch für seine Beamten übernommen und erhöht die Bezüge bei Besoldung und Versorgung in drei Schritten: ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um jeweils 3,2 Prozent sowie ab 01.01.2021 um 1,4 Prozent. Die in der Tarifeinigung vorgesehenen Mindestbeträge wurden mit Blick auf die strukturellen Wirkungen und das Abstandsgebot nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Die Anwärterbezüge werden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Mehr Informationen unter www.besoldung-thueringen.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro) 

 


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