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>>>Mehr Infos zur Besoldung in Thüringen
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Thüringen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.04.2026 Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut. Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023 Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Thüringen hat das Tarifergebnis zum 01.12.2022 auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen übertragen. Thüringens Landes- und Kommunalbeamte haben eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro (Anwärter 650 Euro) erhalten. Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie auf Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen findet man unter www.besoldung-thueringen.de ➚
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsordnung A Monatsbeträge in Euro
Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen.
Familienzuschlag Gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)
Besoldungsordnung B Gültig ab 01.04.2026
Besoldungsordnung C Gültig ab 01.04.2026
*) Anlage II zum Bundesbesoldungsgesetz m der am 22. Februar 2002 geltenden
Besoldungsordnung W Gültig ab 01.04.2026
Besoldungsordnung R Gültig ab 01.04.2026
Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen.
Anwärtergrundbetrag Gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)
Mehrarbeitsvergütungsverordnung ab 01.04.2026 ,,(1) Die Vergütung beträgt je Stunde für Beamte in den 1. Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 18,92 Euro, 2. Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 25,96 Euro, 3. Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 sowie
(2) Bei Mehrarbeit im Schuldienst beträgt die Vergütung abweichend von 1. des gehobenen Dienstes, soweit sie nicht 2. des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt 3. des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt 4. des höheren Dienstes an Gymnasien,
Red 20260401 ______________________________________________________________________________________________ |
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