Besoldungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz Anlage 1

Werbe-Banner oder Textlink: Auf allen Einzelseiten der Website besoldung-in-bund-und-laendern.de können Sie zum Festpreis von 250 Euro (Laufzeit 6 Monate) oder 400 Euro (Laufzeit 12 Monate) einen Banner schalten. Gerne auch einen Textlink mit bis zu 150 Zeichen.Einfach sofort buchen und dieses Formular ausfüllen 

Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz:

Anlage I Landesbesoldungsordnungen

Landesbesoldungsordnung A

Besoldungsgruppe A 1

Besoldungsgruppe A 2

Besoldungsgruppe A 3

Besoldungsgruppe A 4

Besoldungsgruppe A 5

Besoldungsgruppe A 6

Restaurator

Besoldungsgruppe A 7

Oberrestaurator

Besoldungsgruppe A 8

Hauptrestaurator

Besoldungsgruppe A 9

Besoldungsgruppe A 10

Fachlehrer an berufsbildenden Schulen

- mit der Befähigung für das Fach Religion, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11-

Lehrer für Fachpraxis

- mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 -

Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation

- mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 -

Besoldungsgruppe A 11

Fachlehrer an berufsbildenden Schulen

- mit der Befähigung für das Fach Religion  -

Lehrer für Fachpraxis

- mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung  -

Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation

- mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung  -

Besoldungsgruppe A 12

Fachlehrer

- mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen -

Konrektor

- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule -

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

Rektor

- als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern -

Zweiter Konrektor

- einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern -

Oberlehrer für Fachpraxis an einer Justizvollzugsanstalt

Besoldungsgruppe A 13

Akademischer Rat

- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -

Fachleiter

- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt -

Förderschullehrer

- mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -

Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer

- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 oder A 15 -

Konrektor

- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen

als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule,

an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator

für die Klassenstufen 5 und 6

für die Klassenstufen 7 und 8

für die Klassenstufen 9 und 10,

an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,

an einer kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I,

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern

als Leiter einer Stadt- oder Kreisbildstelle,

bei Verwendung am Landesmedienzentrum,

bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,

bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung -

- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen

an einer Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,

an einer Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern,

an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Regionalen Schule -

Konrektor an einer Realschule plus

- mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator -

Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt

Rektor

- als Leiter des Berufsausbildungszentrums der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken

 - als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern -

- als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

- als Leiter einer Musikschule, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 -

Studienrat

- als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung -

Studienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation

- mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) .

Besoldungsgruppe A 14

Akademischer Oberrat

- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -

Förderschulfachleiter

- mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt -

Förderschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern,

einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern,

einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern ,

einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern ,

einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt ,

eines Studienseminars für das Lehramt an Förderschulen -

- als Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufsreife geführt wird -

Förderschulrektor

- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern -

- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 45 Schülern -

- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern -

- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern -

Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer

-soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15 -

Konrektor an einer Realschule plus

- mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Realschule plus -

- mit mehr als 360 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 360 Schülern in der Realschule plus1) -

- mit mehr als 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator -

Oberstudienrat

- als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung -

Oberstudienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation

- mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung - .

- mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen als Koordinator an einer Realschule plus mit organisatorisch verbundener Fachoberschule -

Realschulfachleiter

- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt -

Realschulkonrektor

- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen

an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator

für die Klassenstufen 5 und 6

für die Klassenstufen 7 und 8

für die Klassenstufen 9 und 10,

an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,

an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I,

als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen  -

Regierungsschulrat

- mit der Befähigung für ein Lehramt an Schulen, dessen Eingangsamt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist, bei Verwendung am Landesmedienzentrum,

bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,

bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung -

Rektor

- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I, als Leiter eines Studienseminars für das Lehr amt an Grund- und Hauptschulen -

- als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern -

- als Leiter einer Musikschule, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 -

Rektor an einer Realschule plus

- als Leiter einer Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern oder einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Realschule plus1) -

Zweiter Förderschulkonrektor

- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern -

- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülern -

Zweiter Konrektor an einer Realschule plus

- mit mehr als 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 540 Schülern in der Realschule plus -

Besoldungsgruppe A 15

Akademischer Direktor

- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -

Direktor einer Integrierten Gesamtschule

- ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern  -

Direktor

- als gemeinsamer Leiter einer Kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern  -

Direktor beim Landeskrankenhaus

- als therapeutischer Leiter des Sprachheilzentrums Meisenheim -

Direktor des Landesmedienzentrums

Direktorstellvertreter an einer Integrierten Gesamtschule

- als der ständige Vertreter des Leiters

einer Gesamtschule mit Oberstufe ,

einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern ,

einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern -

Förderschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt

Förderschulrektor

- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern -

- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern -

- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt -

- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Förderschulen -

Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer

- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 -

Realschulrektor

- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I,

als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen -

Regierungsschuldirektor

- mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen, Realschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,

bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung -

- als Referent bei einer obersten Landesbehörde -

- als der ständige Vertreter des Direktors des Pädagogischen Zentrums -

- als der ständige Vertreter des Direktors des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung -

Rektor an einer Realschule plus

Studiendirektor

- als Leiter

eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern ,

eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten ,

eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten  -

- als der ständige Vertreter des Leiters

eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern,

eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern,

eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten,

eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten ,

eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten,

eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten ,

eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen -

- als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung -

- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an einer Integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I -

Besoldungsgruppe A 16

Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

- als Leiter einer Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 oder B 3 -

Direktor

- als gemeinsamer Leiter einer Kooperativen Gesamtschule, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15 -

Direktor

- als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 150000 Einwohnern -

Direktor einer Integrierten Gesamtschule

- mit Oberstufe -

- ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern -

Direktor des Pädagogischen Zentrums des Landes Rheinland-Pfalz

Direktor des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung

Direktor der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Direktor der Wiederaufbaukasse der Rheinland-Pfälzischen Weinbaugebiete

Förderschulrektor

- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt -

Oberstudiendirektor

- als Leiter

eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern,

eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten,

eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten,

eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen -

Polizeipräsident

- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -

Anhang zur Landesbesoldungsordnung A

Künftig wegfallende (kw) Ämter und

Amtsbezeichnungen

Besoldungsgruppe A 10 (kw)

Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen

- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 -

Lehrer für Bürowirtschaft an berufsbildenden Schulen

Besoldungsgruppe A 11 (kw)

Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen 

Fachlehrer an Realschulen

Besoldungsgruppe A 12 (kw)

Fachschullehrer

Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern3) -

Lehrer

- als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern -

Realschulfachlehrer 

Zweiter Konrektor

- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern -

Besoldungsgruppe A 13 (kw)

Hauptlehrer

- als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern -

Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Realschul- oder Aufbauzug oder mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern -

- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen

als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr

als 80 Schülern in der Grundschule,

an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator

für die Klassenstufen 5 und 6,

für die Klassenstufen 7 und 8,

für die Klassenstufen 9 und 10,

an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6,

sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,

an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I,

als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ,

als Leiter einer Stadt- oder Kreisbildstelle,

bei Verwendung am Landesmedienzentrum,

bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,

bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung -

Rektor

- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern1) -

Besoldungsgruppe A 14 (kw)

Kanzler der Fachhochschule Bingen

Realschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -

Realschulrektor

- einer Realschule mit bis zu 180 Schülern -

- einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern1) -

Rektor

- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -

Zweiter Realschulkonrektor

- einer Realschule mit mehr als 540 Schülern -

Besoldungsgruppe A 15 (kw)

Kanzler der Fachhochschule Kaiserslautern

Kanzler der Fachhochschule Mainz

Realschulrektor

- einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -

Landesbesoldungsordnung B

Besoldungsgruppe B 1

Besoldungsgruppe B 2

Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

- als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 3 -

Direktor der Generaldirektion Kulturelles Erbe

Direktor des Landeshauptarchivs Koblenz

Direktor einer Verwaltungsfachhochschule

Direktor der Zentralstelle der Forstverwaltung

Leitender Medizinaldirektor

- bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz als Leiter des ärztlichen Dienstes -

Vizepräsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz

Besoldungsgruppe B 3

Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

- als Leiter einer besonders großen oder besonders bedeutenden Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 2 -

Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 5 -

Direktor der Pfälzischen Pensionsanstalt

Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften und der Literatur

Inspekteur der Polizei

Polizeipräsident

- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -

Präsident des Landeskriminalamtes

Präsident des Landesprüfungsamtes für Juristen

Präsident des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen

Präsident des Statistischen Landesamtes

Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung

Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität

Vizepräsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Vizepräsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Besoldungsgruppe B 4

Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

- als Leiter einer Abteilung, der zu dem ständigen Vertreter des Direktors des Instituts bestellt ist -

Generaldirektor des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz

Präsident des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht

Präsident des Landesuntersuchungsamtes

Besoldungsgruppe B 5

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -

Geschäftsführer des Landesbetriebs Daten und Information

Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung

Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität

Präsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz

Direktor beim Rechnungshof - als Prüfungsgebietsleiter beim Rechnungshof -



Besoldungsgruppe B 6

Direktor des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Oberfinanzpräsident

Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und ständiger Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs

Vizepräsident des Rechnungshofs

Besoldungsgruppe B 7

,,Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Besoldungsgruppe B 8

Ministerialdirektor

- als der ständige Vertreter des Chefs der Staatskanzlei  -

- mit besonderem Aufgabenbereich, soweit unmittelbar dem Minister unterstellt -

Direktor beim Landtag

Besoldungsgruppe B 9 

Präsident des Oberverwaltungsgerichts und Präsident des Verfassungsgerichtshofs

Präsident des Rechnungshofs

Staatssekretär

Besoldungsgruppe B 10

Staatssekretär als Bevollmächtigter des Landes beim Bund und für Europa

Staatssekretär als Chef der Staatskanzlei

Anhang zur Landesbesoldungsordnung B

Künftig wegfallende (kw) Ämter und Amtsbezeichnungen

Besoldungsgruppe B 2 (kw)

(aufgehoben)

Besoldungsgruppe B 3 (kw)

Präsident der Fachhochschule Bingen

Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern

Präsident der Fachhochschule Koblenz

Präsident der Fachhochschule Ludwigshafen

Präsident der Fachhochschule Mainz

Präsident der Fachhochschule Trier

Präsident der Fachhochschule Worms

Besoldungsgruppe B 4 (kw)

(aufgehoben)

Besoldungsgruppe B 5 (kw)

Präsident der Universität Kaiserslautern


mehr zu: Rheinland-Pfalz
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldung-in-bund-und-laendern.de © 2023