Besoldungsgesetz des Landes Bayern: Artikel 2 Bestandteile der Besoldung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Bayern:

 

Art. 2 Bestandteile der Besoldung

(1) Die Besoldung setzt sich aus Grundbezügen und Nebenbezügen zusammen.

(2) Zu den Grundbezügen gehören:

1. Grundgehalt (Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 30, 40 Abs. 2, Art. 45 Abs. 2, Art. 47, 108 Abs. 9),
2. Strukturzulage (Art. 33),
3. Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen (Art. 34),
4. Familienzuschlag (Art. 35 bis 37),
5. Auslandsbesoldung (Art. 38).

(3) Zu den Nebenbezügen gehören:

1. Zulagen (Art. 51 bis 57),
2. Zuschläge (Art. 58 bis 60),
3. Vergütungen (Art. 61 bis 65),
4. Leistungsbezüge (Art. 66 bis 74),
5. Bezüge für Anwärter und Anwärterinnen (Art. 75 bis 81),
6. jährliche Sonderzahlung (Art. 82 bis 87),
7. vermögenswirksame Leistungen (Art. 88 bis 90).


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zur Besoldung in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


mehr zu: Bayern
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldung-in-bund-und-laendern.de © 2024