Besoldungsgesetz des Landes Bayern: Artikel 4 Anspruch auf Besoldung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Bayern:

Art. 4 Anspruch auf Besoldung

(1) Die Berechtigten haben Anspruch auf Besoldung nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes. Dieser entsteht mit dem Tag, an dem die Ernennung, Versetzung, Übernahme oder der Übertritt in den Dienst eines der in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Dienstherren wirksam wird, und endet mit Ablauf des Tages, an dem das Dienstverhältnis endet, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei einer rückwirkenden Planstelleneinweisung gemäß Art. 20 Abs. 5 entsteht der Anspruch mit dem Tag, der in der Einweisungsverfügung bestimmt ist.

(2) Besteht der Anspruch auf Besoldung nicht für einen vollen Kalendermonat, wird nur der Teil der Bezüge gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(3) Die Bezüge nach Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Nrn. 2 und 5 (mit Ausnahme Art. 79) werden monatlich im Voraus gezahlt. Die anderen Nebenbezüge werden monatlich im Voraus gezahlt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(4) Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.
(5) Bei der Berechnung der Bezüge nach Art. 2 sind die sich ergebenden Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.  Zwischenrechnungen bei Bezügen werden jeweils auf zwei Dezimalstellen durchgeführt. Jeder Bezügebestandteil ist einzeln zu runden.


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zur Besoldung in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Red 20240129

mehr zu: Bayern
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldung-in-bund-und-laendern.de © 2024